Die Wirkung der
Sonderorganisationen der UNO auf das Grundgesetz (Verfassung) und die
Grundrechte ist der Bevölkerung der Mitgliedsstaaten kaum bewusst. Im
Zusammenhang mit dem Corona Virus und der Covid 19 Erkrankung zeigt sich welche
Macht diese durch Beschlüsse und Verordnungen ausüben.
Grundlage für Abkommen mit den Sonderorganisationen
sind die Gründungsstatuten vom 1.11.1947 mit 11 Artikel, 49 Sektionen und dem
Anhang.
Am 22.6.1954 wurde das Gesetz
über den Beitritt zum Abkommen über
die Vorrechte und Befreiungen der Sonderorganisationen der UNO vom 21.11. 1947
und über die Gewährung von
Vorrechten und Befreiungen der Sonderorganisationen beschlossen. Unterzeichner
waren Bundespräsident Theodor Heuss und Bundeskanzler Adenauer.
Wie viel Souveränität dadurch an
die Sonderorganisationen, wie WHO, IWF und IMF durch dieses Abkommen abgegeben wurden konnten die Unterzeichner damals
kaum erkennen.
Die Verzahnung aller Verträge und
Abkommen mit den Sonderorganisationen der UNO im Rahmen des internationalen Völkerrechts
schafft oftmals Situationen, bei denen das Völkerrecht dem nationalen Recht
entgegensteht. Selbst die Durchsetzung des höchsten nationalen Gutes, des
Grundgesetzes (Verfassung) und der Grundrechte ist nicht möglich, da einerseits
das Völkerrecht über Nationalen Verfassungen steht und die Sonderorganisationen
machtvoll handeln können.
Die Möglichkeit einen
völkerrechtsverbindlichen Vertrag mit einer Sonderorganisation zu kündigen ist
nur theoretischer Natur. Kündigt man einen Vertrag kündigt man alle Verträge
und damit die Mitgliedschaft in der UNO und allen Sonderorganisationen. Der
Ausschluss hat zur Folge dass die
Nutzung von Leitwährungen, dem internationalen Bankensystem, der
Kreditgewährung, dem internationalen Warenaustausch, den Flugverkehrsrechten,
dem freien Reiseverkehr und vielen anderen nicht mehr möglich ist und das Land sich
damit isoliert.
Hält die Staatsführung eines
Mitgliedsstaates die Beschlüsse und verbindlichen Vorschriften nicht ein oder
setzt diese nicht in nationales Recht um, werden drastische Sanktionen
verhängt.
Aufgaben und Statuten, sowohl der
UNO als auch der Sonderorganisationen haben sich seit der Gründung immer wieder
geändert. Eine der gravierendsten Änderungen wurde durch den „Globalen Pakt
1999“ durch Generalsekretär Kofi Anan herbeigeführt indem die Zusammenarbeit
mit „Private-Public-Partnerships“ (PPPs) angestrebt und so die Einflussnahme
von Großkonzernen auf die Gestaltung von Beschlüssen, Verordnungen und
Abkommen ermöglicht wurde.
Gro Harlem Brundtland, WHO Generaldirektor
von 1998 – 2003 öffnete unter diesem Gesichtspunkt und finanziellen
Schwierigkeiten die WHO für den Privatsektor (PPPs, Stiftungen und
Pharmaindustrie) mit entsprechender Einflussnahme. Die Finanzierung der WHO
durch die Mitgliedsstaaten beträgt nur noch 17.3 %. Der Privatsektor steuert zu
dem jährlichen Budget von ca. 2.6 Milliarden Euro 82.7% bei.
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