Montag, 11. Mai 2020

Die Sonderorganisationen der Vereinten Nationen


Die Wirkung der Sonderorganisationen der UNO auf das Grundgesetz (Verfassung) und die Grundrechte ist der Bevölkerung der Mitgliedsstaaten kaum bewusst. Im Zusammenhang mit dem Corona Virus und der Covid 19 Erkrankung zeigt sich welche Macht diese durch Beschlüsse und Verordnungen ausüben.
Grundlage für Abkommen mit den Sonderorganisationen sind die Gründungsstatuten vom 1.11.1947 mit 11 Artikel, 49 Sektionen und dem Anhang.
Am 22.6.1954 wurde das Gesetz über den Beitritt zum Abkommen über die Vorrechte und Befreiungen der Sonderorganisationen der UNO vom 21.11. 1947 und über die Gewährung von Vorrechten und Befreiungen der Sonderorganisationen beschlossen. Unterzeichner waren Bundespräsident Theodor Heuss und Bundeskanzler Adenauer.
Wie viel Souveränität dadurch an die Sonderorganisationen, wie WHO, IWF und IMF durch dieses Abkommen  abgegeben wurden konnten die Unterzeichner damals kaum erkennen.
Die Verzahnung aller Verträge und Abkommen mit den Sonderorganisationen der UNO im Rahmen des internationalen Völkerrechts schafft oftmals Situationen, bei denen das Völkerrecht dem nationalen Recht entgegensteht. Selbst die Durchsetzung des höchsten nationalen Gutes, des Grundgesetzes (Verfassung) und der Grundrechte ist nicht möglich, da einerseits das Völkerrecht über Nationalen Verfassungen steht und die Sonderorganisationen machtvoll handeln können.
Die Möglichkeit einen völkerrechtsverbindlichen Vertrag mit einer Sonderorganisation zu kündigen ist nur theoretischer Natur. Kündigt man einen Vertrag kündigt man alle Verträge und damit die Mitgliedschaft in der UNO und allen Sonderorganisationen. Der Ausschluss  hat zur Folge dass die Nutzung von Leitwährungen, dem internationalen Bankensystem, der Kreditgewährung, dem internationalen Warenaustausch, den Flugverkehrsrechten, dem freien Reiseverkehr und vielen anderen nicht mehr möglich ist und das Land sich damit isoliert.
Hält die Staatsführung eines Mitgliedsstaates die Beschlüsse und verbindlichen Vorschriften nicht ein oder setzt diese nicht in nationales Recht um, werden drastische Sanktionen verhängt.
Aufgaben und Statuten, sowohl der UNO als auch der Sonderorganisationen haben sich seit der Gründung immer wieder geändert. Eine der gravierendsten Änderungen wurde durch den „Globalen Pakt 1999“ durch Generalsekretär Kofi Anan herbeigeführt indem die Zusammenarbeit mit „Private-Public-Partnerships“ (PPPs) angestrebt und so die Einflussnahme von Großkonzernen auf die Gestaltung von Beschlüssen, Verordnungen und Abkommen  ermöglicht wurde.
Gro Harlem Brundtland, WHO Generaldirektor von 1998 – 2003 öffnete unter diesem Gesichtspunkt und finanziellen Schwierigkeiten die WHO für den Privatsektor (PPPs, Stiftungen und Pharmaindustrie) mit entsprechender Einflussnahme. Die Finanzierung der WHO durch die Mitgliedsstaaten beträgt nur noch 17.3 %. Der Privatsektor steuert zu dem jährlichen Budget von ca. 2.6 Milliarden Euro 82.7% bei.

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